Frank Wilmesmeyer ist seit über 25 Jahren Rechtsanwalt und ausgewiesener Spezialist für Hotelrecht, Hotel Development und Immobilienrecht und berät in diesen Bereichen Entwickler, Investoren, Eigentümer und Hotelbetreiber.
Er entwickelte die „externe Rechtsabteilung“ für mittelständische Hotel- und Immobilienunternehmen und unterstützt als einer der wenigen Rechtsanwälte Deutschlands seine Mandanten vollständig im operativen Hotelrecht sowie im Immobilienrecht.
Seit über 25 Jahren ist er Mitglied des Rechtsausschusses des Hotelverbandes Deutschland (IHA) e.V. und außerordentliches Mitglied des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungseigentümer. Hier ist er Vorsitzender des Gewerbeimmobilienausschusses.